In Gefahr: Deutschlands Bänke im Wald
Eine Petition des Wiehengebirgsverbandes Weser-Ems fordert: Bänke und Schilder müssen in einem reformierten Bundeswaldgesetz als „waldtypische Gefahren“ eingestuft werden. Warum auch der Wandertourismus auf ein entsprechendes Gesetz angewiesen ist.
Von außen wirkt die Debatte um Sitzbänke im Wald fast skurril. Doch was harmlos klingt, betrifft das Fundament einer funktionierenden Wanderinfrastruktur – und einer wichtigen Säule der Tourismuswirtschaft in Deutschland. Eine Petition des Wiehengebirgsverbandes Weser-Ems fordert: Bänke, Markierungen und Infoschilder müssen im Bundeswaldgesetz als „waldtypische Gefahren“ eingestuft werden. Der Deutsche Wanderverband (DWV) unterstützt die Forderung ausdrücklich. Denn derzeit droht der Rückbau tausender Einrichtungen.
Der Hintergrund: Nach aktueller Rechtsprechung gelten Sitzgelegenheiten im Wald als „atypische Gefahrenquellen“. Für Schäden, etwa durch herabfallende Äste, haftet in der Folge der oder die Waldeigentümer*in – selbst wenn er oder sie mit der Bank nichts zu tun hat. Viele ziehen daraus Konsequenzen: Sie lassen die Infrastruktur abbauen, um sich vor unkalkulierbaren Haftungsrisiken zu schützen.
Für Meinrad Joos, Präsident des Schwarzwaldvereins, ist das der falsche Weg: „Ohne Markierungen, Bänke und Informationstafeln ist der Wandertourismus tot. Und gerade in ländlichen Regionen ist er oft die wichtigste Einnahmequelle.“ Die Erholungsfunktion des Waldes werde ausgehöhlt, sagt Joos – zum Schaden nicht nur für Wandernde, sondern auch für das Ehrenamt und die Tourismuswirtschaft.
Die Petition fordert deshalb zunächst ein Moratorium für Rückbaumaßnahmen, bis ein neues Bundeswaldgesetz greift. In der gesetzlichen Neuregelung sollen der Petition des Wiehengebirgsverbandes Weser-Ems zufolge die Betreiber*innen der jeweiligen Infrastruktur, also etwa Kommunen, Naturparks oder Wandervereine, die Verantwortung für diese Infrastruktur übernehmen – geregelt über Gestattungsverträge. Jobst Brüggemeier, Präsident des Wiehengebirgsverbandes Weser-Ems stellt klar: „Damit übernehmen die Betreiber aber keineswegs die Verkehrssicherungspflicht. Sie tragen die Verantwortung lediglich für die Sitzbank oder die Schutzhütte selbst.“ Würden Wandernde also etwa während der Pause auf einer Sitzbank von einem herabfallenden morschen Ast verletzt, fiele das unter die waldtypischen Gefahren und weder Betreiber*innen der Bank noch Waldbesitzer*innen müssten haften. Die Risiken, die von der Infrastruktur selbst ausgehen – also etwa ein herausstehender Nagel, an dem sich Wandernde verletzen können – sind laut Brüggemeier leicht über eine Haftpflichtversicherung abzudecken. „Und die haben viele Vereine bereits und wenn nicht, dann lassen sie sich leicht abschließen“, so der Präsident des Wiehengebirgsverbandes Weser-Ems.
Ein Referentenentwurf zur Novelle des Bundeswaldgesetzes liegt zwar seit 2024 vor – doch passiert ist wegen des Scheiterns der Ampel-Koalition bislang wenig. Dabei sieht der Entwurf vor, genau diese Art von Infrastruktur rechtlich besser abzusichern. Joos spricht von einer „guten Gelegenheit“, um endlich klare und bundesweit gültige Rahmenbedingungen zu schaffen und das Ehrenamt zu entlasten. Der DWV warnt: Wenn jetzt nicht gehandelt wird, droht ein schleichender Verlust jahrzehntelang aufgebauter Infrastruktur – mit gravierenden Folgen für Naturtourismus, Erholung und ländlichen Raum. Brüggemeier: „Bitte helfen Sie uns durch Ihre persönliche Unterschrift, um der Petition ein entsprechendes Gewicht und Aufmerksamkeit zu verschaffen.“
Die Petition des Wiehengebirgsverbands Weser-Ems kann noch bis zum 14. November unterzeichnet werden: https://www.wiehengebirgsverband-weser-ems.de/2025/05/20/wgv-startet-online-petition-jetzt-unterschreiben/
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